Gewährleistung

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Was bedeutet Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos, sie schützt Kunden vor defekten Geräten und setzt klare Rechte voraus, um Mängel beheben zu lassen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes und sorgt dafür, dass Käufer nicht auf den Kosten für fehlerhafte Produkte sitzen bleiben.

Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die bereits bei der Übergabe (nicht zwingend beim Kauf) des Produkts vorhanden waren. In Österreich beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in der Regel 2 Jahre. Innerhalb dieser Zeit können Kunden ihre Rechte geltend machen, wenn ein Gerät nicht wie erwartet funktioniert.

Welche Ansprüche hat der Kunde?

  1. Reparatur oder Austausch:
    Der Verkäufer muss das defekte Gerät entweder reparieren oder durch ein neues Ersetzen. Der Kunde kann zwischen Verbesserung (Reparatur) und Austausch wählen, es sei denn, die gewählte Abhilfe ist für den Verkäufer mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden. Dann kann der Verkäufer auf die andere Möglichkeit ausweichen. Der Kunde kann wählen, was für ihn sinnvoller ist, solange es für den Verkäufer zumutbar ist.
  2. Preisminderung:
    Wenn eine Reparatur oder ein Austausch des kaputten Geräts nicht (mehr) möglich ist, können Kunden eine Preisminderung verlangen.
  3. Rücktritt vom Kaufvertrag:
    Ist der Mangel erheblich und kann nicht behoben werden, haben Kunden das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzufordern.

Was ist die Beweislastumkehr?

In den ersten 12 Monaten nach der Übergabe wird angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe existierte. Der Verkäufer muss in diesem Zeitraum nachweisen, dass das Gerät einwandfrei war. Nach Ablauf der 12 Monate liegt die Beweislast beim Kunden.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Schäden, die durch falsche Nutzung oder normalen Verschleiß (Glossar verlinken zu Verschleiß) entstanden sind.
  • Probleme, die erst nach dem Kauf verursacht wurden.
  • Für Unternehmer (gewerbliche Kunden) gelten abweichende Regelungen. Insbesondere können Gewährleistungsrechte vertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

 

Es gibt einen Unterschied zwischen der Gewährleistung und einer Garantie. Mehr Informationen rund um die Garantie findest du hier.